Was Arbeitgeber wissen müssen
Betriebliche Krankenversicherung – der Gesundheitsbenefit für Ihr Team
Die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Krankenzusatzversicherung, die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden abschließen. Sie finanzieren die Beiträge – Ihre Mitarbeitenden erhalten dafür erstklassige Gesundheitsleistungen: ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und selbst bei Vorerkrankungen. Eine bKV ist bereits ab fünf Mitarbeitenden möglich. Sie als Arbeitgeber entscheiden, welche Leistungsbausteine am besten zu Ihrem Unternehmen passen.
Ambulante Versorgung
Ihre Mitarbeitenden profitieren von Zusatzleistungen bei ambulanten ärztlichen Behandlungen – über die gesetzliche Grundversorgung hinaus.
Zahnmedizin
Von Prophylaxe über Zahnbehandlungen bis hin zu Zahnersatz: Die bKV bietet umfassende Absicherung für die Zahngesundheit Ihrer Belegschaft.
Krankenhausleistungen
Zweibettzimmer, Wahlarzt und ambulante Operationen – Ihre Mitarbeitenden erhalten im Krankheitsfall den Komfort, den sie verdienen.
Vorsorge & Familie
Auch Familienangehörige Ihrer Mitarbeitenden können mitversichert werden – innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsstart.
Häufig gestellte Fragen
Ihre Fragen zur Betrieblichen Krankenversicherung – beantwortet
Die Einführung einer bKV wirft oft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Arbeitgebern – klar, kompakt und ohne Fachjargon.
Ab wie vielen Angestellten kann ich eine bKV abschließen?
Eine Betriebliche Krankenversicherung ist bereits ab fünf Mitarbeitenden möglich. Damit steht dieser Benefit nicht nur Großunternehmen offen, sondern auch kleinen und mittelständischen Betrieben.
Können auch privat krankenversicherte Mitarbeitende die bKV nutzen?
Ja. Die Allianz bKV ist sowohl für gesetzlich als auch für privat krankenversicherte Mitarbeitende abschließbar. Alle profitieren gleichermaßen von den zusätzlichen Gesundheitsleistungen.
Ab wann können Mitarbeitende die bKV in Anspruch nehmen?
Die Leistungen der bKV können sofort in Anspruch genommen werden – auch für laufende oder bereits angeratene Behandlungen. Einzige Ausnahme: Bei den Bausteinen Reise, Krankentagegeld und Krankenhaus bei Unfall muss das versicherte Ereignis zeitlich nach Versicherungsbeginn liegen.
Welche steuerlichen Regelungen gelten für die bKV?
Die arbeitgeberfinanzierte bKV gilt als Sachlohn. Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiterin oder Mitarbeiter weniger als 50 Euro pro Monat, sind diese steuer- und sozialversicherungsfrei. Ob diese Sachbezugsfreigrenze auf Ihr Unternehmen zutrifft, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Gerne begleiten wir Sie dabei.
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber?
Der Aufwand für Ihr Unternehmen ist minimal. Sie melden einmalig die teilnehmenden Mitarbeitenden und informieren uns formlos über Zugänge oder Abgänge. Um Leistungsanfragen kümmern sich Großpietsch & Feuerstein gemeinsam mit der Allianz direkt - datenschutzkonform und mit einem festen Ansprechpartner für Sie.
Was passiert mit der bKV, wenn Mitarbeitende in Elternzeit gehen?
Dank der Option „Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten“ müssen während Elternzeit oder anderer entgeltfreier Zeiten keine Beiträge gezahlt werden – Ihre Mitarbeitenden behalten dennoch ihren Versicherungsschutz.
Was Arbeitnehmer*innen davon haben
Gesundheitsschutz, der wirklich ankommt
Arbeitnehmer*innen erhalten über die bKV ihres Arbeitgebers Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen, die über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen – von besserer zahnärztlicher Versorgung über Krankenhauskomfort bis hin zu Vorsorgeuntersuchungen. Und das ohne eigene Kosten und ohne Gesundheitsprüfung.
Schutz für die ganze Familie
Auch Angehörige können mitversichert werden
Nicht nur Arbeitnehmer*innen selbst, sondern auch ihre Familienangehörigen können innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsstart in ausgewählten Tarifen mitversichert werden – ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung. Zusätzlich sind Gesundheitsservices für die gesamte Familie kostenlos nutzbar.
Flexibel und sofort verfügbar
Leistungen ohne Wartezeit – sofort nutzbar
Die bKV greift sofort – ohne Wartezeiten und sogar für bereits laufende Behandlungen. Verlassen Arbeitnehmer*innen das Unternehmen, können sie die Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung privat weiterführen.
